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Mietbedingungen

Bei Instrumenten-Mieten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1.    Hauptwohnsitz in Österreich
2.    Mindestalter 18 Jahre
3.    amtlicher Lichtbildausweis
4.    Die Miete ist bei Abholung in bar zu bezahlen

Die Mietdauer endet nach 6 Monaten.
Wird das Instrument nach 6monatiger Miete vom Mieter gekauft,
werden 4 Monatsmieten vom Kaufpreis abgezogen.

Es handelt sich bei Miet-Instrumenten um Neuinstrumente!
Normale Abnützung ist im Preis inbegriffen.
Eine Wertminderung durch unsachgemäße Behandlung wird in Höhe der
Reparaturkosten nachverrechnet.

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