Mietbedingungen
Bei Instrumenten-Mieten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Hauptwohnsitz in Österreich
2. Mindestalter 18 Jahre
3. amtlicher Lichtbildausweis
4. Die Miete ist bei Abholung in bar zu bezahlen
Die Mietdauer endet nach 6 Monaten.
Wird das Instrument nach 6monatiger Miete vom Mieter gekauft,
werden 4 Monatsmieten vom Kaufpreis abgezogen.
Es handelt sich bei Miet-Instrumenten um Neuinstrumente!
Normale Abnützung ist im Preis inbegriffen.
Eine Wertminderung durch unsachgemäße Behandlung wird in Höhe der
Reparaturkosten nachverrechnet.