Bei Verleih-Geschäften gilt ausnahmslos:
- Die gemieteten Geräte müssen bei Selbstabholung vom Mieter nach der Veranstaltung gereinigt retourniert werden.
- Bei Überziehung der Mietdauer wird jeder weitere Tag in Rechnung gestellt.
- Diebstahl, Veruntreuung sowie Reparaturkosten, welche durch falscher Handhabung jeglicher Art, Vandalismus selbst oder durch Dritte, sowie durch Umwelteinflüsse entstanden sind, werden vom Mieter/Veranstalter ausnahmslos innerhalb von 14 Tage übernommen.
- Für die Versicherung der Geräte hat der Mieter/Veranstalter Sorge zu tragen.
- Das Entgelt für gemietete Geräte ist bei Abholung in bar zu bezahlen.
- Es können keine wie auch immer gearteten Ausfallshaftungen etc. an Musik Tirol geltend gemacht werden.
- Zahlungsort ist Wörgl, Gerichtsstand Kufstein.