Verleihbedingungen

Bei Verleih-Geschäften gilt ausnahmslos:

  1. Die gemieteten Geräte müssen bei Selbstabholung vom Mieter nach der Veranstaltung gereinigt retourniert werden.
     
  2. Bei Überziehung der Mietdauer wird jeder weitere Tag in Rechnung gestellt.
     
  3. Diebstahl, Veruntreuung sowie Reparaturkosten, welche durch falscher Handhabung jeglicher Art, Vandalismus selbst oder durch Dritte, sowie durch Umwelteinflüsse entstanden sind, werden vom Mieter/Veranstalter ausnahmslos innerhalb von 14 Tage übernommen.
     
  4. Für die Versicherung der Geräte hat der Mieter/Veranstalter Sorge zu tragen.
     
  5. Das Entgelt für gemietete Geräte ist bei Abholung in bar zu bezahlen.
     
  6. Es können keine wie auch immer gearteten Ausfallshaftungen etc. an Musik Tirol geltend gemacht werden.
     
  7. Zahlungsort ist Wörgl, Gerichtsstand Kufstein.